DAM 2000 / Weichselstr. 30 / 67677 Enkenbach-Alsenborn
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I. Vertragsabschluss
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(1) Der Käufer
ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
(2) Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn
der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
(3) Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor
Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis
annimmt.
II. Preise
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Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer
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Die Preise gelten vier Monate vom
Zustandekommen des Vertrages an.
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Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die
am Liefertag gültigen
Preise des Verkäufers berechnet.
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Besondere über
die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinaus vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
III. Änderungsvorbehalt
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Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
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Es besteht kein Anspruch auf Lieferung
der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei
Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
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Handelsübliche Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Leder (narben)
bleiben vorbehalten.
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Ebenso bleiben handelsübliche
Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und
Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich Abweichungen in der
Ausführung
gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
IV. Lieferung
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Geliefert wird
bei Speditionsversand bis Bordsteinkante.
Lieferungen
frei Verwendungsstelle nach Absprache möglich.
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Die Ware/Verpackung muss bei Empfang auf
etwaige Transportschäden geprüft werden, und gegebenenfalls
direkt beim Zusteller reklamiert werden.
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Kleinere Sendungen werden per Paketdienst
(DPD / GEL-Logistik) geliefert, größere Sendungen durch
Spedition.
V. Montage
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(1) Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich
mitzuteilen.
(2) Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen,
die über
die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
(3) Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für
unmittelbare Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.
VI. Lieferfrist
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Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht
einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend
vom Tage des Eingangs schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst
nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
Zum Rücktritt
ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist
die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 6 Wochen nach Eingang des
Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.
VII. Eigentumsvorbehalt
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(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung
aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für
den Käufer sondern für
Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich
hinzuweisen.
(3) Der Käufer
hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln
(4) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung
des Pfändungsprotokolls.
VIII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe
auf den Käufer über.
X. Abnahmeverzug
Die Ware ist innerhalb 8 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen.
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Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten
angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Die Abnahmefrist endet ohne weitere Benachrichtigung nach 6
Monaten. Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, die Ware längstens 6 Monate ab Benachrichtigung über die
Bereitstellung aufzubewahren.
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(1) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge
als Lagerkosten zu zahlen.
(2) Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
(3) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer
Spedition bedienen.
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(1) Als Schadenersatz wegen
Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des
Bestellpreises ohne Abzüge
fordern, sofern der Käufer nicht nachweist,
dass ein Schaden über
überhaupt
nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Übrigen
bleibt der Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigung,
die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
X. Rücktritt
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Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht
zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein
anderer Fall höherer Gewalt vorliegt; ein Schadenersatz ist dann ausgeschlossen.
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Ein Rücktrittsrecht
wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über
seine Person oder über
die seiner Kreditwürdigkeit
bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über
sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Für
die Warenrücknahme
gilt Ziffer XI.
XI. Fernabsatzverträge
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Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von
4 Wochen ohne
Angabe von Gründen
den Kaufvertrag widerrufen.
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Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung
beim Käufer.
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Der Widerruf gegenüber
dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen.
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Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über
die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für
die Rücksendung
geeignet sind.
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Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den
Verkäufer, DAM 2000 Ltd. & Co KG, Spelzenhofstr.
46, 67678 Mehlingen zurück
zu senden. Die Rücksendung
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung
zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren
Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe
zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu
ersetzen.
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Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die
Bindung an den Kreditvertrag.
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Im Übrigen
bleiben die Vorschriften der § § 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XII. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts
und der Rücknahme
gelieferter Waren treten die handelsüblichen Konditionen ein.
XIII. Gewährleistung
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Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
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Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine
Ersatzsache liefern.
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Der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn der
Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder binnen zwei Monaten nach Mängelrüge
nicht erfolgreich ausführt.
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Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder
Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder
nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
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Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche
Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse
oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
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Mängel müssen
unverzüglich
nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
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(1) Gewährleistungsansprüche
verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe.
(2) Gewährleistungsansprüche
wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe
rügt.
XIV. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für
alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort
als auch Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers. Für
den Gerichtsstand gilt dies insbesondere, wenn
a. der Verkäufer Ansprüche
im Wege des Mahnverfahrens geltend macht,
b. der Käufer im Inland keinen allgemeinen
Gerichtstand hat.
c. Der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Vollkaufleuten ist
Gerichtstand der Sitz des Verkäufers.
XV. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen
der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
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